Abholung

Die von Ihnen bestellte Ware muss Vorab gezahlt werden, damit Ihre Auswahl an besonderen Feuerwerkskörpen speziell für Sie gepackt und reserviert wird. Die Abholung kann dann gegen Vorlage eines Altersnachweises (ab 18 Jahre) zu den gesetzlich erlaubten Tage der Abgabe von Feuerwerk am dem 28.12. abgeholt werden.

Die Abholung erfolgt im Bruchweg 3 in 23758 Oldenburg in Holstein.

 

 

 

 

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